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Altschuldenhilfe des Bundes 08.04.2026

"Die Wirkung bleibt marginal"

Christian Schuchardt, Geschäftsführer des Städtetages NRW, gegenüber der Rheinischen Post

"Dass jetzt auch der Bund bei der Altschuldenhilfe ins Handeln kommt, ist erst einmal ein wichtiges Signal. Entscheidend ist allerdings, dass diese zusätzlichen Altschuldenmittel von insgesamt 164 Millionen Euro für NRW komplett bei den Kommunen ankommen. Es darf nicht so kommen, dass sie mit Landesprogrammen verrechnet werden.

Allerdings hält die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung geplante Altschuldenhilfe, die jetzt umgesetzt werden soll, in keiner Weise Schritt mit den davon galoppierenden kommunalen Defiziten, die wieder neue Schulden nach sich ziehen.

Das Defizit der kommunalen Haushalte in NRW hat sich laut Kassenstatistik allein im letzten Jahr auf 9,4 Milliarden Euro erhöht. Das sind noch einmal 37,5 Prozent mehr als noch 2024. Da ist die jetzt angekündigte Altschuldenhilfe des Bundes kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Wirkung bleibt marginal.

Die Landesregierung sollte deshalb als Soforthilfe den so genannten Verbundsatz für die Kommunen im Gemeindefinanzierungsgesetz auf 28 Prozent anheben. 

Dann würde das Land – das in den vergangenen Jahren stets Überschüsse erwirtschaften konnte – weitere 3,6 Milliarden Euro an die Kommunen abgeben und damit einen fairen Beitrag zur kommunalen Aufgabenlast leisten. Und auch der Bund sollte noch einmal draufsatteln, um dem bundesweiten Defizit der Städte, Kreise und Gemeinden Rechnung zu tragen." Schuchardt weiter:

"Das wäre möglich, indem der Anteil der Kommunen an den Umsatzsteuereinnahmen erhöht wird."

Zum Artikel mit den Aussagen von Christian Schuchardt auf rp-online.de