Vorstand
09.02.2022

16. Schulrechtsänderungsgesetz – Anspruch und Wirklichkeit

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand stellt fest, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen weit hinter den Erfordernissen einer gesetzlichen Regelung zentraler schulpolitischer Herausforderungen zurückbleibt. Angesichts der veränderten Anforderungen an die Schulen bedarf es dringend rechtliche Regelungen zu Qualitätsstandards und Finanzierung insbesondere in den Bereichen Schulbau, Ganztag, Digitalisierung und Inklusion an den Schulen.
     
  2. Der Vorstand kritisiert, dass das Land bei zentralen schulpolitischen Fragen den sog. Wesentlichkeitsgrundsatz verletzt und Vorgaben bzw. Standards lediglich in Richtlinien und ministeriellen Erlassen regelt. Er fordert das Land auf, schulgesetzliche Regelungen insbesondere für den Ganztag, die Digitalisierung und die Umsetzung der Inklusion an den Schulen zeitnah auf den Weg zu bringen.
     
  3. Der Vorstand erneuert seine Forderung nach einer Reform der Schulfinanzierung und verweist auf das vorliegende Positionspapier des Städtetages Nordrhein-Westfalen.