Mindestanforderungen an die Informationssicherheit der Kommunen in NRW
Informationssicherheit ist eine rechtlich gebotene Kernaufgabe und unverzichtbare Grundlage für die dauerhafte Handlungsfähigkeit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Die Handreichung „Mindestanforderungen an die Informationssicherheit der Kommunen in NRW“ schafft hierfür einen verbindlichen und praxisnahen Orientierungsrahmen.
Angesichts zunehmender Cyberbedrohungen, wachsender IT-Komplexität und hoher Abhängigkeit kommunaler Prozesse von digitalen Infrastrukturen ist ein angemessenes Sicherheitsniveau zwingend erforderlich. Der gemeinsame IT-Lenkungsausschuss der kommunalen Spitzenverbände in NRW hat daher organisatorische und technische Mindestanforderungen definiert. Ziel ist es, kommunalen Handlungsbedarf systematisch zu identifizieren und ein flächendeckendes, belastbares Sicherheitsniveau sicherzustellen.
Die Handreichung versteht sich als Mindeststandard und Einstieg in eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Informationssicherheit. Nur durch eine konsequente strukturelle Verankerung und die aktive Mitwirkung aller Ebenen kann die kommunale IT wirksam geschützt, die Daseinsvorsorge gesichert und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger dauerhaft erhalten werden.
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Handreichung der kommunalen Spitzenverbände NRW und des Dachverbandes kommunaler IT -Dienstleister in NRW (KDN)