Grundsteuer
15.03.2024

Pläne des Landes tragen Konflikt in die Städte

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, zu unterschiedlichen Hebesätzen bei der Grundsteuer

NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk plant, dass die Kommunen in NRW bei der Grundsteuer unterschiedliche Hebesätze für Geschäfts- und Wohngrundstücke anwenden sollen, um Lastenverschiebungen hin zu Wohngrundstücken zu vermeiden. Dazu erklärt Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW:

"Seit mehr als zwei Jahren warnen die Städte das Land davor, dass durch die Reform der Grundsteuer Ein- und Zweifamilienhäuser stärker belastet werden könnten als Geschäftsgrundstücke."

Dedy weiter: "Längst ist klar, dass das tatsächlich vielerorts der Fall sein wird, wenn die neue Grundsteuer 2025 erstmals erhoben wird. Das trifft die Eigentümer der Immobilien und letztlich auch deren Mieterinnen und Mieter in unseren Städten.

Unsere wiederholten Warnungen hat die Landesregierung aber immer in den Wind geschlagen. Sie hätte längst die so genannte Messzahl für Geschäftsgrundstücke anheben und so die systematischen Mehrbelastungen für Wohnimmobilien verhindern können. So haben es Sachsen und das Saarland und zuletzt auch das Land Berlin gemacht.

Jetzt will Finanzminister Optendrenk den Kommunen das Problem vor die Füße kippen. Statt einer simplen landesweiten Lösung über die Messzahl, würden die Pläne des Finanzministers den Konflikt über die Grundsteuer in jede einzelne Stadt tragen, wenn dort über differenzierte Hebesätze entschieden werden müsste. Das lehnen wir ab.

Differenzierte Hebesätze für Geschäfts- und Wohngrundstücke sind aus unserer Sicht weder ein rechtssicheres noch ein geeignetes Instrument, um die Lastenverschiebung zu verhindern. Die rechtlichen Risiken wären groß, denn jede Differenzierung bei den Hebesätzen muss verfassungsfest begründet werden."