Berechnung von Abwassergebühren
23.05.2022

"Städte können Gebühren noch nicht auf Änderungsbedarf überprüfen"

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, zum Urteil des OVG Münster zur Berechnung von Abwassergebühren
  • Porträtbild von Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW

"Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat seine langjährige Rechtsprechung zur Berechnung von Abwassergebühren geändert. Aufgrund der geänderten Vorgaben des Gerichts müssen die Abwassergebühren zukünftig nach neuen Regeln berechnet werden. Was das für die Höhe der Abwassergebühren in der Praxis genau bedeutet, ist erst klar, wenn die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt. Bis dahin können die Städte ihre Gebühren noch nicht auf Änderungsbedarf überprüfen."