Reform des Kinderbildungsgesetzes
08.05.2019

Verspricht eine verlässliche und dauerhaft auskömmliche Finanzierung der Kinderbetreuung

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen

Die nordrhein-westfälischen Städte begrüßen den Gesetzentwurf des Landes zur Kinderbetreuung, mit dem sowohl die Finanzierung gesichert als auch die Qualität verbessert werden soll. Die Städte erwarten, dass die im Entwurf enthaltenen Verabredungen zwischen den Kommunen und dem Land nun auch zügig im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden.

Der Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Helmut Dedy, sagte anlässlich des Kabinettsbeschlusses:

"Die Reform des Kinderbildungsgesetzes verspricht eine verlässliche und dauerhaft auskömmliche Finanzierung der Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen. Mit der neuen Regelung wird ein jahrelanges strukturelles Finanzdefizit in der Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen beendet. Außerdem ermöglicht die neue Regelung bei allen Trägern, die Qualität in der Kinderbetreuung zu verbessern. Das sind gute Aussichten für Eltern und ihre Kinder und schafft Planungssicherheit für die Kita-Träger.

Für das Kindergartenjahr 2020/2021 sollen jährlich zusätzlich 750 Millionen Euro für die Kinderbetreuung bereitgestellt werden, davon die Hälfte von den Kommunen selbst, die andere Hälfte durch das Land. Diese Summe wird nach den vorliegenden Berechnungen ausreichen, damit das System auskömmlich finanziert wird. Die Kindergartenfinanzierung soll sich künftig außerdem entsprechend der Personal- und Sachkostensteigerungen entwickeln. Das wird durch eine Dynamisierungsklausel geregelt. Die Zeit der Notprogramme und Übergangsfinanzierungen für die Kinderbetreuung soll damit vorbei sein.

Den Städten verlangt ihr zusätzlicher Beitrag einiges ab. Sie übernehmen trotz vielerorts angespannter Haushaltslage Verantwortung für eine gesellschaftspolitisch besonders wichtige Aufgabe. Deshalb erwarten wir auch, dass die Reform ohne weitere Belastung der Kommunen im Landtag verabschiedet wird. Das sollte spätestens im Sommer 2019 abgeschlossen sein.

Eine zusätzliche Aufgabe kommt auf Städte zu, in die viele Arbeitnehmer einpendeln. Hier wird stärker als bislang der Betreuungsbedarf für die Kinder der Einpendler zu berücksichtigen sein. Da diese Städte regelmäßig bereits eine hohe Dynamik in der Entwicklung der Kinderzahlen haben, wird die stärkere Berücksichtigung von Einpendlerkindern eine besondere Herausforderung sein.

Besonders wichtig ist uns auch, dass die Zusage des Landes, den Kommunen ausreichende Investitionsmittel für jeden notwendigen Kita-Platz bereitzustellen, eingehalten wird. Wir brauchen in den kommenden Jahren in NRW schätzungsweise bis zu 100.000 weitere Kindergartenplätze. Deshalb werden wir darauf achten, wie diese Zusage umgesetzt wird.

Das Land hat darüber hinaus entschieden, ein zweites beitragsfreies Kindergartenjahr ab 2020/2021 einzuführen. Die Städte fordern das Land auf, den Kommunen die Einnahmeausfälle durch die zusätzliche Beitragsfreiheit vollständig zu erstatten. Die Beitragsausfälle haben ein Volumen von etwa 200 Millionen Euro pro Jahr. Diese muss das Land vollständig erstatten, denn hier gilt das Konnexitätsprinzip 'Wer bestellt, bezahlt'."