Vorstand
30.01.2019

Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden über Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes. Damit wird die Auskömmlichkeit der Finanzierung des Betriebs von Kindertagesstätten sichergestellt.
     
  2. Er weist allerdings darauf hin, dass die Umsetzung der Vereinbarung für die Kommunen als Aufgabenträger der Kindertagesbetreuung mit erheblichem finanziellen Mehraufwand verbunden ist, während die übrigen Träger und die Eltern finanziell nicht belastet werden. Angesichts der gesellschaftspolitischen Bedeutung einer auskömmlichen Finanzierung der Kindertagesbetreuung sind die Städte bereit, trotz der in vielen Städten weiterhin angespannten Haushaltslage den vereinbarten Finanzierungsanteil mitzutragen.
     
  3. Der Vorstand bekräftigt seine Erwartung, dass die zwischen dem Minister und den Kommunen vereinbarten Eckpunkte im Gesetzgebungsverfahren ohne weitere Belastung der Kommunen umgesetzt werden und die Verabschiedung des Gesetzes spätestens im Sommer 2019 erfolgt.
     
  4. Der Vorstand fordert das Land dazu auf, die den Kommunen durch die Ausweitung der Beitragsfreiheit auf ein zweites Kindergartenjahr ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 entstehenden Einnahmeausfälle vollumfänglich zu erstatten. Er stellt fest, dass die Auswei-tung der Elternbeitragsfreiheit auf ein weiteres Kindergartenjahr konnexitätsrelevant ist.