Vorstand
30.01.2019

Neuausrichtung der Offenen Ganztagsschule (OGS)

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand stellt fest, dass mit der Offenen Ganztagsschule ein flächendeckendes Angebot für Betreuung und Förderung von Schulkindern im System Schule geschaffen worden ist, das von Schulen und Eltern wertgeschätzt wird. Der Vorstand sieht kritisch, dass es im Hinblick auf Qualität, Standards und Elternbeiträge erhebliche Unterschiede zwischen den Städten gibt, die maßgeblich von der kommunalen Finanzkraft bestimmt werden. Die Offene Ganztagsschule bedarf daher der Neuausrichtung, auch mit Blick auf die auf der Bundesebene diskutierte Schaffung eines Ganztags-Rechtsanspruches für Kinder im Grundschulalter. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, die rechtlichen und finanziellen Grundlagen der Offenen Ganztagsschule verbindlich im Schulgesetz unter Beachtung der Konnexität zu regeln.
     
  2. Der Vorstand begrüßt das zusätzliche finanzielle Engagement des Landes für die OGS im Landeshaushalt 2019, das punktuell zu einer Verbesserung der Qualität beitragen kann, aber zu kurz greift. Das Grundproblem fehlender Standards und einer nicht ausreichenden Finanzierung wird damit nicht gelöst. Der Vorstand lehnt eine "automatische" Erhöhung der kommunalen Finanzierungsanteile an der OGS über die jährlichen Anpassungen hinaus ab.