Vorstand
22.05.2019

Aktueller Sachstand bei der KiBiz-Novelle

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt, dass die Landesregierung den Referentenentwurf für eine grundlegende Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz-Reform) verabschiedet hat. Er geht davon aus, dass nun unverzüglich die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs eingeleitet und die KiBiz-Reform noch in diesem Herbst verabschiedet wird.
     
  2. Der Vorstand erwartet, dass die zwischen Minister und Kommunen vereinbarten Eckpunkte für die KiBiz-Reform im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Darüber hinausgehende Belastungen der Städte sind nicht akzeptabel.
     
  3. Kritisch bewertet der Vorstand die im Referentenentwurf vorgesehenen engeren Vorgaben für die Jugendhilfeplanung, insbesondere die Verpflichtung zur Berücksichtigung von Einpendlerkindern sowie die Herabsetzung der Obergrenze für Schließtage auf 25. Auch der mit dem Gesetzentwurf verbundene zusätzliche Verwaltungsaufwand wird kritisch betrachtet.
     
  4. Durch die Ausweitung der Beitragsfreiheit auf ein zweites Kindergartenjahr ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 entstehen den Kommunen Einnahmeausfälle. Der Vorstand wiederholt seine Forderung nach einer vollumfänglichen Erstattung dieser Einnahmeausfälle. Er weist dabei auf die Konnexitätsrelevanz der Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit hin.