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Vorstand 09.09.2026

Mindestanforderungen an die Informationssicherheit der Kommunen in NRW (Handreichung)

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen

  1. Der Vorstand nimmt die Handreichung „Mindestanforderungen an die Informationssicherheit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen“ zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt sie Kommunen und ihren IT-Dienstleistern als Orientierung für den weiteren Ausbau der Informationssicherheit. Informationssicherheit ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Die in der Handreichung formulierten organisatorischen und technischen Mindestanforderungen bilden hierfür einen wichtigen Rahmen.
     
  2. Der Vorstand fordert das Land Nordrhein-Westfalen auf, die Kommunen bei der Umsetzung der Mindestanforderungen dauerhaft finanziell zu unterstützen. Angesichts steigender Anforderungen an die Informationssicherheit und zunehmender Cyberbedrohungen sind verlässliche Förder- und Finanzierungsinstrumente unabdingbar.
     
  3. Der Vorstand begrüßt, dass die Handreichung auf einem breiten kommunalen Konsens beruht. Die regelmäßige Anpassung und Weiterqualifizierung der Handreichung an technische, organisatorische und rechtliche Entwicklungen ist geboten.