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Vorstand 09.09.2026

Klageverfahren Rechtsanspruch Ganztag

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen

  1. Der Vorstand unterstützt die Städte, die vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf 
    Feststellungsklage eingereicht haben, darin, ihre Klage bis zu einer förmlichen 
    Entscheidung des Gerichtes aufrechtzuerhalten. Da es sich bei dem Streitgegenstand 
    aus der im Anhörungsverfahren geäußerten Sicht des Verwaltungsgerichts um eine 
    Verfassungsangelegenheit handele, hat dieses die Nichtzulässigkeit der Klage in Aussicht gestellt.
     
  2. Der Vorstand begrüßt die Absicht der Städte Düsseldorf und Krefeld Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen einzureichen.
     
  3. Der Vorstand beauftragt die Geschäftsstelle, im weiteren Prozess die klagenden 
    Städte zu begleiten und unterstützen.