Vorstand
Klageverfahren Rechtsanspruch Ganztag
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand unterstützt die Städte, die vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf
Feststellungsklage eingereicht haben, darin, ihre Klage bis zu einer förmlichen
Entscheidung des Gerichtes aufrechtzuerhalten. Da es sich bei dem Streitgegenstand
aus der im Anhörungsverfahren geäußerten Sicht des Verwaltungsgerichts um eine
Verfassungsangelegenheit handele, hat dieses die Nichtzulässigkeit der Klage in Aussicht gestellt.
- Der Vorstand begrüßt die Absicht der Städte Düsseldorf und Krefeld Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen einzureichen.
- Der Vorstand beauftragt die Geschäftsstelle, im weiteren Prozess die klagenden
Städte zu begleiten und unterstützen.