Vorstand
03.12.2025

Verfassungsbeschwerden gegen die Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 bis 2024

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand hält die Differenzierung der Steuerkraftermittlung zwischen den kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden weiterhin für nicht sachgerecht. Unabhängig von der verfassungsgerichtlichen Entscheidung ist es nicht sachgerecht, wenn aus den in Konsolidierungsprogrammen erzwungenen Hebesatzanspannungen ein höheres Steuerpotential der kreisfreien Städte abgeleitet und auf die Schlüsselzuweisungen angerechnet wird.
     
  2. Um diese Fehlstellung nicht noch zu verschärfen, muss das Land dauerhaft darauf verzichten, die zweite Stufe der Steuerkraftdifferenzierung umzusetzen.
     
  3. Die Landesregierung muss angesichts der prekären Haushaltssituation vieler Städte die kommunale Finanzausstattung in Gänze in den Blick nehmen: Es muss grundsätzlich mehr Geld bei den Kommunen ankommen. Die strukturellen Finanzprobleme lassen sich nicht lösen, indem nur die bisher bereitgestellten Mittel anders verteilt werden.
     
  4. Die Landesregierung muss deshalb die Kommunen langfristig und dauerhaft finanziell deutlich besser ausstatten. Das Land muss die Zuweisungen im Gemeindefinanzausgleich für alle Kommunen erhöhen und den Verbundsatz endlich wieder auf mindestens 28 Prozent anheben. Das ist längst überfällig.