Vorstand
31.01.2024

Flüchtlingsfinanzierung

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Die Städte sind durch die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten auch finanziell stark belastet. Der Vorstand bekräftigt seine Erwartung an das Land, die Kommunen mehr zu unterstützen, um verlässliche Strukturen für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten auch in Zukunft vorhalten zu können.
     
  2. Die Ergebnisse der Besprechung des Ministerpräsidenten mit den kommunalen Spitzenverbänden am 8. Dezember 2023 bleiben weit hinter den Erwartungen der Städte zurück. Die Zusagen der Landesregierung zur Anpassung der Flüchtlingsfinanzierung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sind unzureichend.
     
  3. Der Vorstand erwartet rückwirkend zum 1. Januar 2024 eine deutliche Erhöhung der Beteiligung des Landes an den flüchtlingsbedingten Aufwendungen der Kommunen durch eine Novellierung des FlüAG unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte:

 

  • Die FlüAG-Pauschale muss deutlich um mindestens 25 Prozent erhöht werden, um inflationsbedingte Kostensteigerungen aufzufangen.
  • Es ist eine Finanzierungsregelung für das Vorhalten nicht belegter Plätze zu schaffen (Vorhaltekosten).
  • Die Beteiligung des Landes an den Gesundheitskosten für Geflüchtete ist zu verbessern. Die Mindestgrenze nach dem FlüAG von derzeit 35.000 Euro für die Beteiligung an außergewöhnlichen Krankheitskosten ist deutlich herabzusetzen.
  • Die einmalige Pauschale für Geduldete ist deutlich zu erhöhen.