Vorstand
31.01.2024

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge durch das KAG-ÄG NRW und Erstattung durch das Land

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt, dass das Land für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge die Forderung der Kommunen aufgreift und eine einfache Erstattungsmöglichkeit der Beitragsausfälle vorsehen will. Die zukünftige Landeserstattung muss das volle Volumen der nicht mehr zu erhebenden Anliegerbeiträge decken.
     
  2. Der Vorstand ersucht den Landesgesetzgeber, noch eine Regelung zu treffen, welche die gemeindlichen Grundstücke bei der Berechnung der Ausbaubeiträge nicht gesondert in Ansatz bringt. Es muss im Gesetz klargestellt werden, dass dieser Anteil durch den ohnehin stets zu tragenden Gemeindeanteil an der Ausbaumaßnahme mit abgegolten ist.).
     
  3. Der Vorstand fordert, in der Erstattungsverordnung ein einfaches und unbürokratisches Verfahren festzulegen. Auch für Maßnahmen, die nach dem Stichtag 1. Januar 2018 beschlossen, aber erst nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes umgesetzt bzw. abgerechnet werden, muss das vereinfachte Verfahren des neuen Rechts gelten.