Vorstand
14.06.2023

Unterbringung und Versorgung Geflüchteter

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Die Bereitschaft der Städte, geflüchteten Menschen Schutz und Hilfe zu gewähren, besteht unverändert fort. Die Städte sehen sich gemeinsam mit Bund und Ländern in der Verantwortung, den zu uns fliehenden Menschen zu helfen. Es gilt, gemeinsam und verstärkt dafür Sorge zu tragen, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Akzeptanz für die Aufnahme von Geflüchteten in allen Teilen der Gesellschaft aufrecht erhalten bleibt.
     
  2. Die Kapazitäten für Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten sind in vielen Städten erschöpft. Der Vorstand bekräftigt seine Erwartung, dass Bund und Land die Kommunen mehr unterstützen müssen, um verlässliche Strukturen für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten auch in Zukunft vorhalten zu können.
     
  3. Der Vorstand ist enttäuscht über die Ergebnisse der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Mai 2023. Es fehlen die dringend benötigten Zusagen zu einer regelhaften Unterstützung des Bundes für die finanziellen, aber auch strukturellen Probleme der Städte bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten. Der auf NRW entfallende Anteil an den für das Jahr 2023 zugesagten Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 3,75 Milliarden Euro ist von der Landesregierung unverzüglich an die Kommunen weiterzuleiten.
     
  4. Unabhängig von der Ausgestaltung der Bundesfinanzierung ist in NRW die dauerhafte Erhöhung und Ausweitung der Flüchtlingsfinanzierung dringend geboten. Dies ist überfällig. Der Vorstand erwartet von der Landesregierung, dass sie noch vor der Sommerpause der kommunalen Seite konkrete Eckpunkte für eine Reform vorlegt, mit der auch die Finanzierungslücken in den Kommunen geschlossen werden. Eine weitere Verzögerung einer Reform in NRW ist nicht akzeptabel.
     
  5. Der Vorstand fordert das Land auf, die Städte auch bei der Integration von Geflüchteten stärker zu unterstützen. Neben der finanziellen Unterstützung bedarf es gemeinsamer Strategien, um Kindern und Jugendlichen den Zugang in das Bildungssystem zu ermöglichen. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, einen Arbeitsprozess zu gemeinsamen Handlungsmöglichkeiten aufzusetzen.
     
  6. Der Vorstand erwartet von der Landesregierung, dass sie ihre Anstrengungen zur Erhöhung der Plätze in Landeseinrichtungen auf mindestens 70.000 Plätze verstärkt. Das Ausbautempo ist deutlich zu langsam. Der Vorstand unterstützt weiterhin die geplante Einführung einer 1:1 - Anrechnung von Plätzen in Landeseinrichtungen bei der Verteilung von Geflüchteten im Wege einer vorgezogenen Novellierung des FlüAG. Er fordert das Land auf, mit einer Modellrechnung Transparenz zu den Auswirkungen der 1:1 – Anrechnung zu schaffen, damit eine vorausschauende Planung in den Städten möglich ist. Der Vorstand sieht es weiterhin zwingend als erforderlich an, zugleich eine Verknüpfung der Verteilungssysteme nach dem FlüAG und für Menschen mit einer Wohnsitzauflage vorzusehen.