Vorstand
14.06.2023

Digitalisierung der Verwaltung in NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand bedauert, dass eine vollständige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mit Ablauf der Umsetzungsfrist am 31. Dezember 2022 nicht gelungen ist. Hierfür wäre seitens des Landes und des Bundes die Klärung offener organisatorischer, technischer und finanzieller Fragen notwendig gewesen, um den Städten Planungssicherheit und Werkzeuge bei der Einführung von Online-Diensten zu geben.
     
  2. Der Vorstand stellt fest, dass das als Entwurf vorliegende OZG-Änderungsgesetz klare Festlegungen auf Standards, Zuständigkeiten, Zielbilder sowie eine Kostenkalkulation vermissen lässt. Er weist die darin enthaltene Mitverpflichtung der Gemeinden und Gemeindeverbände und das damit einher gehende Aushebeln des Konnexitätsprinzips entschieden zurück. Die Kommunen können nicht unmittelbar verpflichtet werden, weil die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen dies verbieten.
     
  3. Der Vorstand nimmt das Papier "Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung" zustimmend zur Kenntnis.