Vorstand
08.02.2023

Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Die Situation für die Menschen in der Ukraine bleibt angespannt, die Entwicklung der Fluchtbewegungen ist nicht absehbar. Die Zahl der Asylsuchenden aus anderen Her­kunftsländern bleibt hoch. Die Bereitschaft der Städte, geflüchteten Menschen Schutz zu geben, besteht fort, aber es wird vor Ort immer schwieriger, die geflüchteten Menschen angemessen unterzubringen und zu unterstützen.
     
  2. Der Vorstand erwartet von der Bundesregierung, dass im angekündigten Flüchtlingsgipfel von Bundesinnenministerin Faeser konkrete Verbesserungen für die Städte hervorgehen. So muss auch der Bund in Abstimmung mit den Ländern zentrale Aufnahmekapazitäten aufbauen. Darüber hinaus brauchen die Städte mehr Geld und Planungssicherheit im Hinblick auf finanzielle Mittel für die Aufnahme der Geflüchteten. Die finanzielle Unterstützung des Bundes muss daher verstetigt und dynamisch an die tatsächliche Zahl der Geflüchteten angepasst werden.
     
  3. Der Vorstand erwartet von der Landesregierung deutlich mehr Unterstützung zur Entlas­tung der Städte. Insbesondere erwartet er:

    - Deutlich mehr Engagement, um die Kapazität der Landesaufnahmeeinrichtungen schnellstmöglich auf mindestens 70.000 Plätze zu erhöhen.

    - Die Zusicherung der Übernahme von Vorhaltekosten für nicht belegte Plätze in vor­gehaltenen Flüchtlingsunterkünften.

    - Den grundsätzlichen Stopp der Zuweisung alleinreisender Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive an die Kommunen.

    - Die Übernahme der nicht vom Jobcenter übernommenen Unterbringungskosten für Geflüchtete im SGB II-Bezug, die noch in Sammelunterkünften wohnen.
     
  4. Die Kapazitäten von Schulen und Kindertagesstätten sind erschöpft. Probleme bereitet der Fachkräftemangel an Lehr- und Erziehungspersonal. Es muss aber auch in neue Kitas und Schulen bzw. in die Erweiterung der vorhandenen investiert werden. Hier muss die Landesregierung die Kommunen deutlich mehr als bislang finanziell bei den Investitionen, aber auch mit angepassten Personalkonzepten unterstützen.
     
  5. Der Vorstand stellt fest, dass die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine bereits erste Erfolge zeigt. Angebote zu Spracherwerb müssen ausgeweitet werden, um diese positive Entwicklung zu verstärken. Die Landesregierung wird gebeten, sich beim Bund für die ausreichende Finanzierung der Integrations- und Sprachkurse einzusetzen. Bürokratische Hürden müssen abgebaut werden, damit Integrations- und Sprachkurse schnell angeboten werden können.
     
  6. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass der gesell­schaftliche Zusammenhalt und die Akzeptanz für die Aufnahme von Geflüchteten in allen Teilen der Gesellschaft aufrecht erhalten bleibt und fremdenfeindliche Tendenzen keine Chance haben.