Vorstand
08.02.2023

Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen offenen Ganztag in NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand betont die Bedeutung des Rechtsanspruches auf schulische Ganztagsbetreuung für die Verbesserung von Bildungschancen von Kindern und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in weiten Teilen der Wirtschaft und des öffentlichen Sektors.
     
  2. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, die Rolle der Kommunen als Partner der Landesregierung bei der Umsetzung der rechtlichen, fachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in NRW zu wahren. Er bittet die beteiligten Ministerien darzulegen, in welchem organisatorischen Verhältnis bereits etablierte Arbeitsstrukturen zueinanderstehen. Geplante Schritte und zeitlicher Rahmen für die Erarbeitung eines Landesausführungsgesetzes müssen klar sein.
     
  3. Der Vorstand stellt fest, dass der Fachkräftebedarf eine wachsende Hürde bei der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Platz im Ganztag ist. Abwanderung von bereits jetzt im Ganztag beschäftigten Fachkräften wird wahrscheinlicher, wenn die künftigen Beschäftigungsbedingungen unklar sind. Es ist dringlich, dass hier schnellstmöglich Klarheit über die personelle Ausstattung des Ganztages geschaffen wird.
     
  4. Der Vorstand hält Überlegungen zu einem Moratorium für die Umsetzung des Rechtsanspruches derzeit nicht für zielführend. Die Kommunen in NRW sind bereit, alle Anstrengungen zu unternehmen, um diese wichtige Bedingung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Städten zu erfüllen. Die Verantwortung für die bisherige Verzögerung im Verfahren liegt allein bei Bund und Ländern.