Vorstand
07.09.2022

Coronastrategie der Bundesregierung: Umsetzung in NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Corona ist nicht vorbei. Es gilt nach wie vor, schwere Krankheitsverläufe zu reduzieren und Todesfälle zu vermeiden. Der Vorstand fordert deshalb für den anstehenden Herbst und Winter sowohl auf Bundes- als auch Landesebene verlässliche Rechtsgrundlagen. Bundes- und Landesregierung müssen hierbei die Städte frühzeitig einbinden.
  2. Der Vorstand sieht in dem aktuell vom Bundeskabinett beschlossenen Rechtsrahmen eine erste Grundlage für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes. Er hält allerdings eine weitere Konkretisierung und ggf. Erweiterung des Maßnahmenkatalogs für erforderlich.
  3. Die Landesregierung wird aufgefordert, die durch den Bund eröffneten Handlungsspielräume zur Pandemiebekämpfung zu nutzen und zusätzliche Optionen des kommunalen Handelns zu eröffnen, wenn das Pandemiegeschehen dies erfordert. Hierzu gehört in Abhängigkeit vom aktuellen Infektionsgeschehen insbesondere die Maskenpflicht in Innenräumen sowie zugangsbeschränkende Maßnahmen für Nichtimmunisierte bzw. Nichtgetestete.
  4. In Kürze soll ein verbesserter Impfstoff zur Verfügung stehen. Der Vorstand erwartet frühzeitig Klarheit für die Städte, ob und in welchem Umfang sie kommunale Impfangebote wieder ausweiten müssen. Bund und Land müssen alle diesbezüglichen Kosten übernehmen und für die Bereitstellung des notwendigen ärztlichen Personals sorgen.
  5. Die aktuelle Änderung der Coronavirus-Testverordnung auf Bundesebene sieht die Übertragung einer Kontrollpflicht auf die Kommunen vor. Dies lehnt der Vorstand entschieden ab.