Vorstand
07.09.2022

Aufgaben im Bereich Schule

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen stellt fest, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule die Städte vor enorme Herausforderungen stellt. Viele Fragen sind ungeklärt. Es fehlen eine Analyse des Bedarfes im Land und eine Verständigung über die konzeptionellen Rahmenbedingungen. Der Vorstand erwartet, dass Ganztagsschule im Regelfall in der Form des rhythmisierten Ganztags ausgestaltet wird. Die bisherigen Strukturen von Unterricht am Vormittag und Betreuung am Nachmittag sollen aufgebrochen werden. Ziel ist die Gestaltung eines ganzheitlichen Lernprozesses der Schülerinnen und Schüler, der schulische und außerschulische Bildungsangebote umfasst. Der Vorstand erwartet deshalb, dass der in der letzten Legislaturperiode begonnene Dialogprozess zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden zügig fortgesetzt wird. Anderenfalls droht die Umsetzung des Rechtsanspruches bis 2026 zu scheitern.
  2. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, schnellstmöglich Schritte zur Gewinnung der erforderlichen Fachkräfte einzuleiten.
  3. Der Vorstand bittet die Landesregierung, die im Koalitionsvertrag formulierte Neuregelung der Schulfinanzierung in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen zeitnah in Umsetzung zu bringen und dafür einen Arbeitsprozess mit den Kommunalen Spitzenverbänden zügig einzuleiten. Die Frage der "Digitalisierung der Schule" ist ein offensichtliches Beispiel für die Notwendigkeit der Neujustierung inne-rer und äußerer Schulangelegenheiten. Darüber hinaus fordert der Vorstand die Landesregierung auf, unmittelbar in das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des §132c SchulG NRW einzusteigen und damit den Weg frei zu machen für die Ermöglichung von Hauptschulabschlüssen an Realschulen.
  4. Der Vorstand bittet die Landesregierung, eine laufend aktualisierte schulformbezogene Datenbasis über die erfolgte Aufnahme ukrainischer Kinder und Jugendliche in das Schulsystem vorzulegen, um damit die Auslastung von Klassen und Systemen auf Seiten der Schulträger verlässlich erfassen zu können. Die zeitlich verzögerten und unvollständigen Ergebnisse der Cosmo-Umfrage sind für die Schulentwicklungsplanung und die lokale Steuerung nicht hinreichend.
  5. Die Landesregierung muss kurzfristig pädagogisches Personal für den Unterricht gewinnen, um die örtliche Lehrkräfteversorgung zu sichern. Die Kommunen erwarten darüber hinaus flexible Regelungen bei der Einrichtung von Teilstandorten und ein kurzfristiges Programm zur Unterstützung von Städten, die durch die Flüchtlingssituation zusätzlichen Schulraum anmieten oder schaffen müssen.
  6. Der Vorstand bittet die Landesregierung, auch weiterhin alle weiteren Handlungsschritte zum Umgang mit der Corona-Situation in den Schulen kommunikativ eng und regelmäßig mit den kommunalen Spitzenverbänden abzustimmen.
  7. Mit Blick auf eine mögliche Gasmangellage und die Entwicklung der Pandemie hält der Vorstand ein zwischen Land und Kommunen abgestimmtes Gesamtkonzept zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs für erforderlich.
  8. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, die Umsetzungszeiträume der beiden Förderprogramme zur Förderung von Endgeräten für Schulen im Rahmen der "Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW" und im Rahmen des "REACT-EU" über den 31.12.2022 hinaus bis mindestens 30.06.2023 zu verlängern, da vor dem Hintergrund nicht kalkulierbarer Lieferfristen und gegebener Materialengpässe den kommunalen Haushalten Risiken in Millionenhöhe drohen.