Vorstand
06.04.2022

Weitere Strategie in der Corona-Pandemie

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand blickt mit Sorge auf die wieder stark ansteigenden Zahlen an Neuinfektionen. Der Instrumentenkasten für Länder und Kommunen darf nicht gerade dann reduziert werden, wenn er besonders nötig ist. Das Ziel muss bleiben, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Der Bund bleibt aufgefordert, eine infektionsschutzrechtliche Basis für die Länder und Kommunen zu schaffen, die auch zukünftig das Ergreifen passender Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ermöglicht.
     
  2. Der Vorstand unterstreicht nochmals die Bedeutung von Impfungen für die Gesamtstrategie zur Pandemiebewältigung. Trotz der problematischen rechtlichen Ausgestaltung und des hohen Aufwandes für die Kommunen unterstützt der Vorstand auch weiterhin die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Seine Unterstützung gilt ebenso der Einführung der allgemeinen Impfpflicht. Deren Umsetzungsmechanismen dürfen jedoch die Kommunen nicht zusätzlich belasten. Ein bei einer Bundesoberbehörde geführtes zentrales Impfregister könnte ein sinnhafter Lösungsansatz sein.
     
  3. Kommunale Impfangebote sind weiterhin eine zentrale Säule zur Impfung der Bevölkerung. Die Coronavirus-Impfverordnung, die zum 31. Mai 2022 ausläuft, muss den Erhalt dieser Strukturen für die Bedarfsdauer und die Finanzierung von Vorhaltekosten ermöglichen. Strategisch bedeutsam ist auch weiterhin die Fortsetzung der Finanzierung von Bürgertests. Der Vorstand appelliert daher an den Bund nicht nur die Coronavirus-Impfverordnung, sondern auch die Ende März ebenfalls auslaufende Coronavirus-Testverordnung, zu verlängern.
     
  4. Der Vorstand spricht sich dafür aus, die geflüchteten Menschen aus der Ukraine in die Gesamtstrategie zur Pandemiebekämpfung einzubeziehen. Ankommenden ohne den erforderlichen Impfschutz muss ein möglichst schnelles und niedrigschwelliges Impfangebot unterbreitet werden.