Vorstand
10.02.2021

Grundsteuer 2021

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Die Städte kritisieren ausdrücklich, dass bei der Umsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Grundsteuerreform im Land noch immer keine Fortschritte zu erkennen sind. Die Verzögerungen des Landes bei der Umsetzung der Reform führen zu einer akuten Gefährdung dieser wichtigen originären Steuerquelle der Städte und Gemeinden.
     
  2. Der Vorstand appelliert an die Landesregierung, die Grundsteuerreform jetzt mit Hochdruck voranzutreiben. Das Landesregierung muss endlich Klarheit schaffen, ob im Land das Grundsteuerecht des Bundes oder eine landesgesetzlich geregelte Grundsteuer umgesetzt werden soll. Zudem ist eine detaillierte Aufklärung der Landesregierung über aktuelle Planungen und Umsetzungsstände bei der steuerlichen Neubewertung des Grundbesitzes erforderlich.
     
  3. Die Verantwortung für die fristgerechte Umsetzung der Grundsteuerreform in der Finanzverwaltung des Landes liegt allein beim Land. Daher muss das Land für alle Grundsteuerausfälle einstehen, die durch eine verspätete Umsetzung der Grundsteuerreform auf Landesebene entstehen.