Vorstand
16.06.2021

Gemeindefinanzierungsgesetz 2022

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand fordert das Land eindringlich auf, den durch Corona verursachten erwarteten Rückgang im Steuerverbund zum GFG 2022 aufzufangen. Wie bereits im GFG 2021 ist die Verbundmasse zu stabilisieren. Auf eine kommunale Rückzahlungsverpflichtung ist dabei zu verzichten. Ein Aufstocken der Finanzausgleichsmittel ist dringend notwendig, um gravierende Einschnitte bei den kommunalen Investitionen und den freiwilligen Leistungen der Städte zu verhindern.
     
  2. Die nordrhein-westfälischen Städte erwarten vom Gemeindefinanzierungssystem eine möglichst aktuelle Orientierung an empirisch ermittelten Belastungsfaktoren der mit der kommunalen Aufgabenwahrnehmung verbundenen Ausgaben. Der Vorstand begrüßt, dass mit dem GFG 2022 eine inzwischen überfällig gewordene Grunddatenaktualisierung vorgenommen werden soll.
     
  3. Der Vorstand steht Überlegungen zu einer differenzierenden Steuerkraftermittlung ableh-nend gegenüber: Die einheitliche Steuerkraftermittlung im Finanzausgleich sichert allen Städ-ten und Gemeinden Chancengleichheit. Die unterschiedlichen Hebesatzniveaus sind Ausdruck kommunaler Entscheidungen und bestehender Haushaltszwänge vor Ort. Sie lassen sich nicht auf objektiv ermittelbare, strukturell bedingte "Hebesatzpotentiale" zurückführen.
     
  4. Der kommunale Finanzausgleich ist ein zentrales Werkzeug zur Sicherung kommunaler Selbstverwaltung. Finanzausgleichsmittel müssen soweit wie möglich ohne Zweckbindung zur Verfügung gestellt werden. Neue Vorwegabzüge und vergleichbare Eingriffe in die Verbundmasse lehnt der Vorstand grundsätzlich ab.