Vorstand
08.09.2021

Weitere Strategie in der Corona Pandemie

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand hält die vollzogene Abkehr von den drei Stufen mit daran geknüpften Geboten und Verboten grundsätzlich für einen richtigen Weg. Die Regelungssystematik wurde damit deutlich vereinfacht. Die Abkehr von inzidenzbasierten kontaktbeschränkenden Maßnahmen hin zu 3G ist auch eine Hinwendung zu einer "Leben-mit-Covid"-Strategie, bei der der Schutz vulnerabler Personen weiterhin höchste Priorität hat.
     
  2. Für den Bereich der Freizeitaktivitäten hält der Vorstand über 3G hinausgehende Vorgaben für dringend notwendig. Mit Blick auf die aktuelle Dynamik im Infektionsgeschehen und eine nicht ausreichende Impfquote darf die 3G Regelung nicht für alle Lebensbereiche gelten. Für Menschen ab 12 Jahren muss im Freizeitbereich 2G gelten, ein Test allein darf für den Zutritt nicht ausreichend sein.
     
  3. Die Neuausrichtung der Corona-Strategie der Landesregierung erfordert eine Veränderung der Richtlinien und Erlasse im Hinblick auf Kontaktnachverfolgung und Quarantäneanordnungen. Die Gesundheitsbehörden werden insoweit den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen legen müssen. Im Übrigen sind eine lückenlose Kontaktnachverfolgung und Absonderung einer Vielzahl von Kontaktpersonen nicht mehr erforderlich. Es dürfte im Regelfall ausreichend sein, Quarantäneanordnungen allein für enge Kontaktpersonen von positiv Getesteten zu treffen.
     
  4. Es ist richtig, die Hospitalisierungsrate und/oder die Belegung der Intensivbetten in die Bewertung des Infektionsgeschehens einzubeziehen. Dennoch bleibt der Inzidenzwert ein akzeptierter Richtwert für die Bürgerinnen und Bürger. Entscheidend ist daher, einen möglichen neuen Maßstab nicht zu kompliziert auszugestalten.
     
  5. Der Vorstand begrüßt die Neuregelung einer Auskunftspflicht für Beschäftigte in sensiblen Berufen, in denen besonders schutzbedürftige Menschen betreut werden. Er fordert die Landesregierung auf zu prüfen, ob auch für das Personal in Schulen und Kindertagesbetreuung 2G als Zugangsvoraussetzung zu Betreuungsräumen angeordnet werden kann.