Vorstand
16.12.2020

Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses vom 13. Dezember 2020

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand unterstützt die Entscheidung der Landesregierung, angesichts der steigenden Infektionszahlen durch einen Lockdown weitreichende Maßnahmen zur Kontaktreduzierung anzuordnen. Nur so kann eine weitere Überlastung der Gesundheitsämter und Krankenhäuser vermieden werden.
     
  2. Die von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung in Schulenund in der Kinderbetreuung sind unzureichend. Eltern, Kinder und das Personal an Schulen und Kitas brauchen klare Entscheidungsgrundlagen und Orientierung. Der von der Landesregierungformulierte Appell, im Rahmen eines Lockdowns ihre Kinder freiwillig zu Hause zu belassen, hat zu unnötigen Irritationen und zusätzlichen Belastungen bei allen Betroffenen geführt. Der Vorstand erwartet von der Landesregierung, schnellstmöglich klare und rechtsverbindliche Regeln zur Reduzierung von Kontakten und zur Einführung einer Notbetreuung in Schulen und in der Kinderbetreuung zu treffen.
     
  3. Der Vorstand begrüßt, dass der Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum bis zum 10. Januar 2021 verboten ist. Im Übrigen bekräftigt der Vorstand seinen Beschluss vom 9. Dezember 2020 zum Umgang mit Feuerwerk und Pyrotechnik. Trotz des jetzt vorgesehen Verkaufsverbots und des Verbots von öffentlich veranstalteten Feuerwerken erwarten und benötigen die Städte die Unterstützung der Polizei bei der Kontrolle von Feuerwerksverboten auf einzelnen publikumsträchtigen Plätzen und Straßen.
     
  4. Die Einschränkungen für den Einzelhandel sind hart, aber notwendig. Der Vorstand hält es für erforderlich, dass die Landesregierung die Kommunen und den Einzelhandel darin unterstützen, die nun aufkommenden Detailfragen zur Abgrenzung des  untersagten Einzelhandels vom weiterhin erlaubten durch entsprechende Auslegungshilfen und FAQs einheitlich zu beantworten. Es muss verhindert werden, dass Einzelhandelsunternehmen mit Mischsortiment unterschiedlich behandelt werden.
     
  5. Das Verbot des Einzelhandels in der Vorweihnachtszeit wird insbesondere die Einzelhändler in den Innenstädten besonders hart treffen. Der Vorstand hält es für erforderlich, durch unbürokratische und wirksame Förderprogramme insbesondere den Einzelhandel in den Innenstädten in besonderer Weise zu stützen. Dies gilt vor allem für den Einzelhandel mit hohem Wareneinsatz und saisonaler Produkte.