Handreichung
11.07.2016

Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger

Veröffentlichung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW, Städtetages NRW, Landkreistages NRW und Städte-und Gemeindebundes NRW

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen hat zusammen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen eine Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger erarbeitet, die die einzelnen Schritte der Aufstellung des Brandschutzbedarfsplans darstellt.

Die Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung ist eine Aufgabe, die von den Städten und Gemeinden als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommen wird. Die Feuerwehr der Gemeinde muss "den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähig" sein (§ 3 Absatz 1 BHKG).

Angesichts der unterschiedlichen Größe und der unterschiedlichen Verhältnisse der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ergeben sich zwangsläufig Unterschiede in der erforderlichen Leistungsfähigkeit der Feuerwehr, so dass eine an die jeweiligen Verhältnisse angepasste Feuerwehr nur ortsbezogen bestimmt werden kann.

Daher ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung festzulegen, welche Anforderungen die Feuerwehr erfüllen muss, damit sie leistungsfähig im Sinne des Gesetzes ist. Diese Festlegung erfolgt durch den nach § 3 Absatz 3 BHKG aufzustellenden und fortzuschreibenden Brandschutzbedarfsplan.

Ergänzt wird die Handreichung durch eine Anlage, in der die einzelnen Kriterien des Brandschutzbedarfsplans detailliert aufgelistet und ausführlich erläutert werden.