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Kinder- und Jugendschutz in NRW 30.06.2026

Neue Kooperationsvereinbarung sorgt für bessere Zusammenarbeit

Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der kommunalen Spitzenverbände NRW


Vereinbarung tritt zum 1. Juli in Kraft

Wenn Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ihren Praxen Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung erkennen, tragen sie eine besondere Verantwortung. Doch was ist bei einem Verdacht am besten zu tun? Diese Frage wird nun noch klarer beantwortet: Die Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe (KVWL) und Nordrhein (KVNO) haben gemeinsam mit dem Städtetag Nordrhein-Westfalen, dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen sowie dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen eine Kooperationsvereinbarung auf Basis des § 73c des Sozialgesetzbuches (SGB) V unterzeichnet. Sie tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft und regelt erstmals landesweit, wie Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten strukturiert mit den Jugendämtern in NRW zusammenarbeiten können, wenn es Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls gibt.

Fahrplan für den Verdachtsfall

Ergeben sich in der Praxis – etwa bei Vorsorgeuntersuchungen – gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, sollen die betroffenen Familien zunächst direkt angesprochen und auf Hilfsangebote hingewiesen werden. Führt das zu keiner Lösung, können die Niedergelassenen das Jugendamt einschalten. Für diesen Fall stellt die Vereinbarung künftig Mitteilungs- und Rückmeldungsbögen bereit, die sich an den Empfehlungen des Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) orientieren.

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten aus NRW können Meldungen an das Jugendamt und Fallbesprechungen über entsprechende Gebührenordnungsposition einheitlich im ambulanten Vergütungssystem abrechnen. 

Direkte Wege, fachkundige Begleitung

Ergänzend hebt die Vereinbarung den möglichen direkten Zugang der Niedergelassenen zu den Jugendämtern hervor: Bei Fragen zur Kindeswohlgefährdung können sie sich an die zuständigen Stellen wenden und haben im konkreten Verdachtsfall Anspruch auf fachkundige Beratung zur Einschätzung der Situation. 

"Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein immens wichtiges Anliegen. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind oft die Ersten, die Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung erkennen. Mit dem Abschluss regeln wir jetzt das gezielte Miteinander von Niedergelassenen mit den lokalen Jugendämtern. Beispielsweise für den Fall, dass es bei U-Untersuchungen durch Kinderärzte Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt. Die neue Vereinbarung gibt den Kolleginnen und Kollegen nun noch mehr Sicherheit im Handeln, schafft klare Kommunikationswege und wird damit der gemeinsamen Verantwortung für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz gerecht", betonen die beiden KV-Vorstandsvorsitzenden, Dr. med. Dirk Spelmeyer (KVWL) und Dr. med. Frank Bergmann (KVNO).

 

Die Hauptgeschäftsführer der drei kommunalen Spitzenverbände Christian Schuchardt (Städtetag NRW), Dr. Martin Klein (Landkreistag NRW) und Christof Sommer (Städte- und Gemeindebund NRW) ergänzen:

"Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Gesellschaft und ganz besonders schutzbedürftig. Ihr Schutz hat für uns oberste Priorität, deshalb müssen und wollen alle Beteiligten ohne Reibungsverluste bestmöglich zusammenarbeiten. Wir freuen uns daher sehr, mit der neuen Vereinbarung die enge Kooperation von Ärzteschaft, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie den kommunalen Jugendämtern weiter zu stärken. Sowohl im konkreten Einzelfall als auch unabhängig davon liegt im Austausch von Fachexpertise und Erfahrung ein echter Mehrwert für den Kinderschutz."