Spitzenverbände warnen vor finanziellen Risiken für die Kommunen durch Rettungsreform
Anlässlich einer Anhörung im Landtag zur geplanten Reform des Rettungsgesetzes NRW warnen der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW vor erheblichen finanziellen Risiken für die Kommunen und kommunale Rettungsdienste. Die Städte, Kreise und Gemeinden kritisieren insbesondere, dass die Regierungsfraktionen im Landtag die Finanzierung des Rettungsdienstes grundlegend umstellen wollen, obwohl wichtige Fragen der Notfallreform auf Bundesebene noch ungeklärt sind.
Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW fordern deshalb deutliche Nachbesserungen des Reformentwurfs der Regierungsfraktionen. Die drei Verbände erklären gemeinsam:
"Eine Reform des Rettungsdienstes ist richtig und notwendig. Aber sie darf nicht dazu führen, dass Städte, Kreise und Gemeinden am Ende auf den Kosten der Rettungseinsätze sitzen bleiben.
Schon heute fehlen den Kommunen in NRW neun Milliarden Euro – so hoch ist das jährliche Defizit der kommunalen Haushalte inzwischen. Sie können es sich schlicht nicht leisten, weitere Finanzierungslücken im Rettungsdienst aus ihren Haushalten zu stopfen. Wer einen leistungsfähigen und resilienten Rettungsdienst will, muss auch seine vollständige Finanzierung sicherstellen.
Die Regierungsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN planen, den Rettungsdienst künftig über vertraglich vereinbarte Entgelte zwischen Kommunen und Krankenkassen zu finanzieren. Wir befürchten, dass dadurch erhebliche Kostenrisiken auf die Kommunen verlagert werden.
Die Menschen in NRW brauchen einen Rettungsdienst, der im Notfall zuverlässig funktioniert. Dafür brauchen wir gute Reformen. Bund und Land müssen ihre Vorhaben aufeinander abstimmen und die Finanzierung gemeinsam mit den Kommunen verlässlich regeln."
Die kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb, die grundlegende Umstellung der Finanzierung in NRW zunächst zurückzustellen. Der Bundestag hat erst Mitte Oktober eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. Die finale Beratung des Gesetzes im Bundesrat steht noch aus. Deren Auswirkungen auf die Finanzierung des Rettungsdienstes müssen zunächst geklärt werden. Zudem läuft in NRW eine umfassende Überprüfung der Strukturen des Rettungsdienstes. Auch deren Ergebnisse sollten berücksichtigt werden.
Zugleich sprechen sich die Verbände für konkrete Verbesserungen aus, die schon jetzt umgesetzt werden können. Dazu gehören eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Telenotärzten und deren Refinanzierung und für dringliche Krankentransporte. Beides könnte die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern und die Rettungsdienste entlasten.