Krankenhäuser müssen finanziell stabilisiert werden
Gemeinsame Erklärung der NRW-Allianz für die Krankenhäuser:
Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, um in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik zu kommen und so Beitragserhöhungen für die Versicherten zu verhindern. Dafür sollen 2027 Einsparungen in der Gesetzlichen Krankenkasse von mindestens 15 Milliarden Euro erzielt werden, 4,6 Milliarden Euro sollen nach dem Willen der Bundesregierung die Kliniken beisteuern. Unter den dafür geplanten Neuregelungen mit einem Einsparvolumen betreffen einige die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen, ebenso bundesweit, in einer existenzgefährdenden Weise:
- Ungeachtet der schon jetzt großen Defizite in den Kliniken will die Bundesregierung
festlegen, dass Krankenhäuser bereits ab 2026 keine volle Refinanzierung von Tarif-erhöhungen erhalten. Die Krankenhäuser bekennen sich zur Tariftreue und wollen als
Arbeitgeber verlässlich bleiben. Um die Tarifgehälter zahlen zu können, brauchen sie aber eine volle Finanzierung der Tariferhöhungen. - Vorgesehen ist ebenso eine globale Begrenzung der Vergütungsanstiege, die ebenfalls die bestehende Finanzierungslücke weiter wachsen lassen. Damit wird die finanzielle Situation der Krankenhäuser zusätzlich destabilisiert – und dies inmitten eines erneuten Inflationsanstiegs als Folge des Iran-Kriegs.
- Die Bundesregierung will die Vergütung für pflegeentlastende Maßnahmen streichen, die eigentlich die Pflegefachkräfte entlasten und aufwerten sollten. Krankenhäuser müssen dieses Personal dann abbauen. Zugleich will aber die Bundesregierung eine
tätigkeitsorientierte Definition des Pflegebudgets festlegen. Das erschwert eine
Kompensation. - Die Ausweitung der Prüfquoten bedeutet einen neuerlichen Bürokratieschub für
Krankenhäuser und damit eine zusätzliche Beanspruchung der personellen Kapazitäten. - Verschärfend kommt hinzu, dass die Krankenhäuser ab November 2026 auf die für ein Jahr gewährten Rechnungsaufschläge von monatlich 3,25 Prozent verzichten müssen – insgesamt vier Milliarden Euro. Das bedeutet, dass sie wieder die volle seit 2022 angewachsene Inflationslast tragen müssen. Für die Fortführungsprognosen durch die Wirtschaftsprüfer wird dies zu einem neuerlichen Risiko.
Die Krankenhäuser zählen mit rund 311.000 Beschäftigten zu den großen Arbeitgebern in Nordrhein-Westfalen, vor Ort sind sie häufig sogar die wichtigsten Arbeitgeber und essenziell für die Wertschöpfung in den Regionen. Die Ausgaben für Personal nehmen einen Anteil von rund 70 Prozent an den Gesamtkosten ein. Eine weitere finanzielle Destabilisierung würde die Krankenhäuser dazu zwingen, in größerem Umfang Personal abzubauen. Zugleich würde ein wachsendes strukturelles Defizit die Krankenhäuser wirtschaftlich so destabilisieren, dass dies in einen unkontrollierten Verlust von Versorgungsstrukturen führen wird.
Denn die Krankenhäuser werden überdurchschnittlich belastet: Sie erhalten 33 Prozent der GKV-Ausgaben, aber sollen 41 Prozent der Einsparungen zulasten der Beschäftigten hinnehmen. Die Ziele der NRW-Krankenhausplanung, eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten bei gleichzeitiger Konzentration und Spezialisierung der Kliniken sicherzustellen, wären in der Folge nicht mehr erfüllbar.
Konkret fordert die "NRW-Allianz für die Krankenhäuser":
- Dauerhaften Inflationsausgleich sichern
Die Krankenhäuser kämpfen mit massiven inflationsbedingten Kostensteigerungen im
Personal- und Sachkostenbereich. Diese gehen über die bisher gewährten einmaligen Hilfen des Bundes weit hinaus. Die Krankenhäuser benötigen deshalb einen dauerhaften Inflationsausgleich. - Volle Finanzierung der Tarifsteigerung erhalten
Die Bundesregierung hat erst 2024 gesetzlich zugesichert, dass Krankenhäuser die volle statt nur die halbe Refinanzierung der Tarifsteigerungen erhalten. Dieser auf Druck der Länder, der Klinikbeschäftigten und auch dieser "NRW-Allianz für die Krankenhäuser" erreichte Fortschritt darf jetzt nicht rückabgewickelt werden. Die Bundesregierung darf die Krankenhäuser nicht in einen Konflikt mit dem Tariftreuegesetz stürzen. - Alternative Einsparmöglichkeiten nutzen
Die "NRW-Allianz für die Krankenhäuser" erkennt ausdrücklich die Notwendigkeit an, dass die Gesetzliche Krankenversicherung konsolidiert werden muss. Die Krankenhäuser sind bereit, einen angemessenen Anteil zu den Einsparzielen beizutragen und konkrete Gespräche darüber zu führen. Voraussetzung für zu vereinbarende Einsparungen ist dabei eine umfassende Deregulierung und Entbürokratisierung der Krankenhäuser im Kontext einer grundlegenden strukturellen Reform. Ziel muss es sein, eine elementare und unkontrollierbare Schwächung der stationären und ambulanten Patientenversorgung in den Städten wie in den ländlichen Regionen zu vermeiden.