"Alle Arten von Fehlfahrten finanziell abdecken"
Zur Bedeutung der Bundes-Notfallreform für die Fehlfahrten-Thematik von Rettungswagen in NRW sagte Christian Schuchardt, Geschäftsführer des Städtetages NRW, gegenüber der Redaktionsgemeinschaft OWL:
"Was die Finanzierung von Fehlfahrten angeht, ist die Bundesreform ein Schritt in die richtige Richtung. Wir gehen davon aus, dass ein sehr wesentlicher Teil der Fehlfahrten nun von der Regelung im Bundesgesetz abgedeckt sein wird. Das gilt vor allem für die Fälle, in denen eine Behandlung vor Ort ausreicht und eine Fahrt ins Krankenhaus nicht mehr nötig ist." Schuchardt weiter:
"Bei der weiteren Umsetzung der Bundesreform wird es jetzt darauf ankommen, dass schlussendlich wirklich alle Arten von Fehlfahrten finanziell abgedeckt sind. Das sieht übrigens das Rettungsgesetz NRW ohnehin vor. Insofern besteht jetzt die große Chance, Bundes- und Landesrecht in diesem Punkt zu synchronisieren."
Zum Artikel mit den Aussagen von Christian Schuchardt auf www.nw.de