Corona-Krise
18.04.2020

Städtetag NRW appelliert an Land: Schulen frühestens ab 27. April öffnen

Hygienekonzepte mit Kommunen erarbeiten – offene Fragen klären

Vor der ersten Stufe der Rückkehr von Schülerinnen und Schülern in die Schulen appelliert der Städtetag Nordrhein-Westfalen an die Landesregierung, den Kommunen mehr Vorlaufzeit einzuräumen und sie stärker an den Vorbereitungen zu beteiligen.

Der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann aus Hamm, sagte: "Es gibt jetzt viel zu regeln und offene Fragen zu klären. Die Städte bitten deshalb das Land, den Termin für den Beginn des Schulbetriebs zu verschieben. Für die Prüfungsjahrgänge sollten die Schulen frühestens ab dem 27. April geöffnet werden. Außerdem sollten die Kommunen eng einbezogen werden, wenn Hygienekonzepte für die Schulen erarbeitet werden."

Hunsteger-Petermann betonte nach einer Telefonkonferenz des Vorstands des Städtetages NRW:

"Die Städte in NRW finden es richtig, dass jetzt die Corona-Beschränkungen mit ersten Schritten gelockert werden. Gleichzeitig müssen wir aber weiter darauf achten, dass wir erzielte Erfolge einer langsameren Verbreitung des Virus nicht wieder aufs Spiel setzen. Es ist absolut sinnvoll, nur schrittweise den Schulbetrieb wieder aufzunehmen. Und wegen der besonderen Herausforderungen durch Corona muss das gut vorbereitet werden. Bereits ab dem 23. April zu starten, stellt die kommunalen Schulträger vor erhebliche Probleme.

Die Schulen müssen grundgereinigt werden, die hygienischen Voraussetzungen für den Schutz vor Infektionen geschaffen, Räume vorbereitet und der Schülerverkehr organisiert werden. Die kommenden Tage werden die Schulen nutzen, um den Unterricht der Abschlussklassen vorzubereiten. Aber wir brauchen hier einen Vorlauf von wenigstens einer Arbeitswoche. Was den Städten bisher vom Land vorliegt, enthält Standards, die bisher nicht mit uns besprochen wurden, zum Beispiel bei den Vorgaben zu Desinfektionsmitteln für alle Räume in den Sanitäranlagen und auch andere Räume. Außerdem fehlen bisher Aussagen, wie groß die Lerngruppen sein dürfen und die Zahl der Schülerinnen und Schüler in einem Raum.

Bei der Schülerbeförderung stellen sich ebenfalls Fragen, zumindest für den Beginn des Unterrichts ab dem 4. Mai. Um in den Bussen und Bahnen den Mindestabstand von eineinhalb Metern einzuhalten, müssen zum Beispiel eine Reihe von zusätzlichen Fahrzeugen mit Fahrerinnen und Fahrern bereitgestellt werden. Das stellt die Verkehrsunternehmen vor Probleme. Außerdem brauchen wir noch Informationen, wie sich das Schulministerium versetzte Schulanfangszeiten vorstellt, wenn zunehmend mehr Schülerinnen und Schüler zurück in die Schulen kommen. Das ist für die Planung der Schülerbeförderung wichtig."