Reform der Kinderbetreuung
29.11.2019

Investition in die Zukunft der Jüngsten – Städte stemmen finanziell die Hälfte der Kosten, Qualität wird weiter verbessert

Städtetag Nordrhein-Westfalen zur Reform der Kita-Finanzierung

Die Städte in Nordrhein-Westfalen erwarten, dass mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes in den kommenden Jahren sowohl die Finanzierung der Kinderbetreuung gesichert als auch deren Qualität verbessert wird.

Nachdem der Landtag heute das Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung verabschiedet hat, sagte der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Helmut Dedy: "Mit dem Gesetz sind wichtige Investitionen in die Zukunft unserer Kinder gesichert. Das ist eine gute Nachricht für die Eltern und auch für die kommunalen Träger. Die Städte wollen die Kinderbetreuung weiter ausbauen und auch qualitativ verbessern. Sie werden zukünftig weitere 375 Millionen Euro pro Jahr einbringen, um die Förderpauschalen den tatsächlichen Kosten im Bereich der Kinderbetreuung anzupassen."

Außerdem werden diese Pauschalen zukünftig jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung angepasst, wodurch die Kommunen perspektivisch noch stärker finanziell belastet werden. "Für die Kommunen als Aufgabenträger der Kindertagesbetreuung bedeutet die Reform einen erheblichen finanziellen Kraftakt. Dies gilt insbesondere auch für Städte mit angespannter Haushaltslage. Während Kommunen und Land sich die zusätzlichen Kosten jeweils zur Hälfte teilen, werden die übrigen Träger und die Eltern finanziell nicht belastet", betonte Dedy.

Ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 stehen in Nordrhein-Westfalen jährlich über eine Milliarde Euro zusätzlich an Mitteln von Bund, Land und Kommunen für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Hiermit soll sowohl die Qualität in den Einrichtungen verbessert als auch mehr Plätze für die Jüngsten geschaffen werden. Das Gesetz setzt die Reform des Kinderbildungsgesetzes sowie das Gute-Kita-Gesetz um. Es soll zum Start des Kindergartenjahres 2020/2021 am 1. August 2020 in Kraft treten.

Der Städtetagsgeschäftsführer wies darauf hin: "Die kommunalen Spitzenverbände haben Anfang des Jahres mit dem Land Eckpunkte für die Reform vereinbart, die einen zusätzlichen Beitrag der Kommunen von 375 Millionen Euro jährlich vorsehen. Wenn das Gesetz umgesetzt wird, werden die Städte genau darauf achten, dass es keine weiteren finanziellen Belastungen geben wird. Gemeinsame Herausforderung wird bleiben, ausreichend geeignete Fachkräfte für die Kindertageseinrichtungen zu gewinnen und zu binden. Hier sind alle Akteure gefragt, um die Situation der Kinder in den Einrichtungen auch tatsächlich zu verbessern."