Kommunalwahlgesetz
20.12.2019

Gerichtsentscheid sorgt für Klarheit und Planungssicherheit

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen zum heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen zum Kommunalwahlgesetz

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat mit Urteil vom heutigen Tage der Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen eine Absage erteilt. Dazu sagte der Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Helmut Dedy:

"Das Gericht hat mit dem heutigen Urteil für Klarheit gesorgt und für Planungssicherheit bei den Kommunen. Nun ist die Landesregierung gefordert. Sie muss das Urteil schnell gesetzlich umsetzen. Denn schon in neun Monaten, am 13. September 2020, stehen die Kommunalwahlen an. Auf die möglichen zusätzlichen Stichwahlen müssen sich die Kommunen frühzeitig einstellen, denn diese sind gut vorzubereiten und zu organisieren.“

Hintergrund: Der Landtag hatte im April mit der Mehrheit der Regierungsparteien die Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen. Damit wurden die Stichwahlen abgeschafft. Bis dahin kam es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten, wenn zuvor kein Bewerber für ein Bürgermeister- oder Landratsamt mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hatte. Hiergegen hatten sich 83 Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtages in einem Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW gewandt. Die neue Regelung sei mit der Verfassung des Landes NRW unvereinbar. Dem hat sich das Gericht angeschlossen.
 

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