Vorstand
20.03.2019

Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung"

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand erachtet den vorgelegten Abschlussbericht der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" aus Sicht der nordrhein-westfälischen Städte als geeignete Grundlage für die energie-, klimaschutz- und strukturpolitische Ausgestaltung des Kohleausstiegs bis 2038. Die vorgeschlagene regelmäßige Überprüfung u. a. im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und den Erfolg strukturpolitischer Maßnahmen sowie die Klimaschutzziele ermöglicht eine sachgerechte Anpassung des Ausstiegspfades. Die Überprüfung muss allerdings mit Beteiligung der Kommunen erfolgen.
     
  2. Der Vorstand begrüßt die vorgeschlagenen struktur- und beschäftigungspolitischen Vorhaben sowie die vorgesehene Finanzierung in Höhe von 40 Milliarden Euro für 20 Jahre. Der Anteil Nordrhein-Westfalens an den jährlich frei zur Verfügung stehenden Mitteln von 700 Millionen Euro für alle betroffenen Länder muss für Maßnahmen in den Braunkohlerevieren und den Regionen, in denen Steinkohle- und KWK-Kraftwerke abgeschaltet werden sollen, verwendet werden. Bei der Konzeption und Umsetzung konkreter strukturpolitischer Maßnahmen sind die betroffenen Kommunen rechtzeitig und eingehend zu beteiligen. Dies gilt insbesondere für die dem Bund zeitnah zu benennenden konkreten Maßnahmen, die bis Ende 2021 umgesetzt werden sollen. Überdies fordert der Vorstand das Land auf zu prüfen, inwieweit der Rechtsrahmen zur Umsetzung konkreter Projekte in den Kommunen optimiert werden kann, um strukturpolitische Maßnahmen kurzfristig realisieren zu können.
     
  3. Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass die Finanzierung der energie-, klimaschutz- und strukturpolitischen Maßnahmen nicht zu Lasten der Förderung strukturschwacher Städte geht. Insbesondere dürfen die "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) sowie weitere, auf die Überwindung auch von Strukturschwächen angelegte Förderprogramme des Bundes nicht nur auf die Kohlereviere ausgerichtet werden. Daher muss der Strukturwandel in allen strukturschwachen Kommunen weiter intensiv gefördert werden.
     
  4. Der Ausstieg aus der Kohleverstromung bezieht auch die Steinkohlekraftwerke mit ein, die in vielen Kommunen Nordrhein-Westfalens für eine effiziente Wärmeversorgung sorgen. Der Vorstand begrüßt, dass die Umrüstung der Kraftwerke auf Gas oder andere nachhaltige Energieträger gefördert werden soll. Dafür ist es unerlässlich, dass die Kraft-Wärme-Kopplung als wichtiges Instrument für den Klimaschutz dauerhaft finanziell unterstützt wird. Es müssen vor allem die Stadtwerke, die in den letzten Jahren KWK-Anlagen auf Steinkohlebasis errichtet haben, neben rechtlich begründeten Entschädigungen Unterstützung zur Umrüstung auf innovative Technologien erhalten, insbesondere für die Umstellung der Energieversorgungssysteme auf erneuerbare Energien. Die Kosten für Entschädigungen dürfen nicht als Strompreisbestandteil letztlich durch die Verbraucher getragen werden. Außerdem ist das Land gefordert, eine nachhaltige Energieversorgungsstrategie zu entwickeln, die Versorgungssicherheit, Emissionsreduktion und Bezahlbarkeit zusammenbringt.