Vorstand
12.09.2019

Grundsteuer

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand ist über die jüngsten Fortschritte bei der Grundsteuer-Reform auf Bundesebene sehr erleichtert. Das vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzespaket bietet einen ausgewogenen Startpunkt für den weiteren parlamentarischen Beratungsprozess. Jetzt kommt es darauf an, dass Bundestag und Bundesrat die Gesetzentwürfe auch zügig verabschieden.
     
  2. Der Vorstand fordert das Land auf, das Reformpaket des Bundes mit aller Kraft zu unterstützen. Vorrangiges Ziel muss es jetzt sein, das fristgerechte Inkrafttreten des Reform-Gesetzes zu gewährleisten.
     
  3. Die Verantwortung für eine fristgerechte Reform der Grundsteuer liegt allein bei Bund und Ländern. Deshalb muss neben dem Bund auch das Land vollumfänglich für alle gemeindlichen Steuerausfälle einstehen, die durch weitere Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren entstehen.
     
  4. Die Städte bekennen sich ausdrücklich zum Ziel einer aufkommensneutralen Reform. Zur Erreichung dieses Ziels werden die Städte die örtlichen Hebesätze rechtzeitig anpassen.
     
  5. Der Vorstand spricht sich für das wertorientierte Bundesmodell der Fraktionen CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag als geeignetem Modell für Nordrhein-Westfalen aus. Er fordert das Land auf, sich zeitnah entsprechend zu positionieren.