Vorstand
08.09.2021

"Einer für Alle" Leistungen für die Städte in NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand stellt fest, dass mit dem Weiterbildungsgesetz seit Jahrzehnten ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Weiterbildungsangebot in Nordrhein-Westfalen sichergestellt wird. Die kommunalen Volkshochschulen bieten dabei eine qualitative Grundversorgung mit Weiterbildung für alle Bevölkerungsschichten niedrigschwellig an und leisten einen wichtigen Beitrag für gleiche Bildungschancen. Der Entwurf eines Weiterbildungsentwicklungsgesetzes hält daher richtigerweise an der bewährten Grundkonstruktion des Gesetzes fest.
     
  2. Der Vorstand begrüßt die vorgesehene Neuausrichtung der Förderung auf das hauptamtliche pädagogische Personal sowie die Erhöhung der Förderung abschlussbezogener Lehrgänge als wichtige Strukturmaßnahmen. Er hält aber eine Regelung zur Dynamisierung der Personalkostenförderung im Weiterbildungsgesetz mit Blick auf Planungssicherheit für unabdingbar. Der Gesetzentwurf muss in diesem Punkt nachgebessert werden.
     
  3. Der Vorstand fordert das Land auf, den im Laufe der Jahre auf unter 20 Prozent gesunkenen Landesanteil an der Gesamtfinanzierung der Volkshochschulen wieder auf mindestens ein Drittel zu erhöhen. Nur so können eine auf Dauer auskömmliche Finanzierung und notwendige Zukunftsinvestitionen insbesondere im Bereich Digitalisierung der Volkshochschulen sichergestellt werden. Die vorgesehene Entwicklungspauschale ist ein erster Schritt, reicht aber nicht aus.