Vorstand
12.09.2019

Bibliotheksstärkungsgesetz

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Städtetag NRW begrüßt grundsätzlich die vorgesehene Optionslösung, die es den öffentlichen Bibliotheken – ebenso wie wissenschaftlichen Bibliotheken, Museen oder Theatern – künftig ermöglicht, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Die Neuregelung eröffnet den Bibliotheken Perspektiven der Weiterentwicklung als öffentlicher Bildungs- und Begegnungsraum ("Dritter Ort"). Insbesondere Familien kann damit ein gemeinsamer Bibliotheksbesuch am Wochenende ermöglicht werden.
     
  2. Voraussetzung für die Akzeptanz der Sonntagsöffnung durch die Bevölkerung und die Umsetzung der angestrebten Ziele ist, dass Qualität und Umfang der Angebote denjenigen der übrigen Öffnungstage entsprechen. Es ist allerdings zu bezweifeln, dass Open-Library-Konzepte allein diese Voraussetzungen erfüllen können. Vielmehr ist zu befürchten, dass zusätzliches qualifiziertes Fachpersonal erforderlich sein wird, verbunden mit zusätzlichen Kosten für Einrichtungen und Träger.
     
  3. Der Städtetag NRW kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine verbindlichen Aussagen zu einer Abdeckung der mit der Sonntagsöffnung verbundenen zusätzlichen Kosten enthält. In der kommunalen Praxis steht zu befürchten, dass die Option vor allem in finanzstarken Kommunen, nicht aber in Städten mit schwieriger Haushaltssituation zur Anwendung kommen wird. Damit würden ohnehin bestehende Disparitäten zwischen den Städten und unterschiedliche kulturelle Teilhabe verstärkt sowie die von der Landesregierung angestrebte allgemeine Stärkung kultureller Bildungsangebote in NRW nicht erreicht.
     
  4. Der Städtetag NRW fordert die Landesregierung daher auf, zeitgleich mit dem Gesetzesvorhaben eine konkrete Finanzierungsregelung zur Erhöhung der Grundfinanzierung öffentlicher Bibliotheken zu schaffen, die eine flächendeckende Anwendung der Sonntagsöffnung von Bibliotheken in den Städten möglich macht.