Vorstand
27.11.2019

Altschuldenlösung

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen betont erneut, dass ohne Beteiligung des Bundes eine tragfähige und umfassende Lösung des Altschuldenproblems kaum erreicht werden kann. Die Überlegungen des Bundesfinanzministeriums zur Übernahme eines "erheblichen Teil[s] der Kassenkredite der besonders belasteten Kommunen" werden daher begrüßt. Diese Überlegungen sollten zeitnah konkretisiert werden.
     
  2. Die nordrhein-westfälischen Städte haben ihre Bereitschaft zu eigenen Beiträgen längst erklärt. Der Vorstand fordert das Land erneut auf, ein Konzept zur Altschuldenlösung in Nordrhein-Westfalen vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass das Land bereit ist, eigene Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung zu stellen.
     
  3. Eine nachhaltige Lösung der Altschuldenproblematik erfordert zugleich, neue kommunale Defizite zu vermeiden. Das Land muss gegenüber dem Bund und den Kommunen zusichern, dass es einen Neuaufbau problematischer kommunaler Verschuldung mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln und Instrumenten verhindern wird. In diesem Zusammenhang erneuert der Städtetag NRW seine Forderung, die kommunale Mindestfinanzausstattung ohne Leistungsfähigkeitsvorbehalt in der Landesverfassung abzusichern.
     
  4. Der Vorstand stellt fest, dass eine Altschuldenlösung ohne begleitende Sozialausgabenentlastung unter erheblichen konjunkturellen Risiken stünde. Hier kommt dem Bund eine wesentliche Rolle zu. Aber auch das Land kann durch Rechtssetzung, Standardüberprüfung und Kostenerstattung zur Entlastung beitragen und durch erweiterte Konnexitätsregeln eine vollumfängliche Absicherung garantieren. Zudem bietet der Soziallastenansatz des kommunalen Finanzausgleichs einen zielgerichteten Anknüpfungspunkt für Entlastungen.