Vorstand
Gutachten zur Reform der Schulfinanzierung
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand fordert das Land auf, seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung für die Kommunen gerecht zu werden und den Prozess zur Neugestaltung der Schulfinanzierung erheblich zu beschleunigen. Fünf Jahre nach der Feststellung des Reformbedarfs durch die vom Land eingesetzte Transparenzkommission liegt nicht einmal ein Vorschlag auf dem Tisch. Stattdessen hat das Land die Finanzierungsanteile zulasten der Kommunen in den letzten Jahren verschoben und damit die Krise der Schulfinanzierung weiter verschärft. Das fehlende OGS-Gesetz ist dafür ein Beispiel. eine möglicherweise beabsichtigte Verschiebung der Ausstattung des Landespersonals in den Digitalpakt 2.0 und in die Verantwortung der Kommunen ein weiteres.
- Der Vorstand fordert das Land auf, bis zu einer abschließenden Neuordnung der Schulfinanzierung in wichtigen Handlungsfeldern, prioritär in der digitalen Bildung, tragfähige Vereinbarungen zwischen Land und Städten zu treffen, um für die Ausgestaltung und Ausfinanzierung der Bildung an Schulen den Schulträgern Planbarkeit und Finanzierbarkeit zu gewährleisten.
- Der Vorstand stellt fest, dass im Zusammenhang der Neuordnung der Schulfinanzierung dringlich und prioritär eine tragfähige Vereinbarung zwischen Land und Städten über die Ausgestaltung und Ausfinanzierung der digitalen Bildung an Schulen erfolgen muss, die die Planbarkeit und Finanzierbarkeit der Daueraufgabe für die Schulträger im Blick behält. Die Ausstattung des Landespersonals muss dabei aus eigenen Landesmitteln erfolgen, sie darf den Förderansatz des Digitalpakts nicht schmälern. Angesichts der kommunalen Finanzlage muss sich der Blick insgesamt nicht nur auf das Wünschenswerte, sondern auch auf das Machbare richten.