Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Vorstand 09.06.2026

Finanzierung von Rettungsfahrten durch die Krankenkassen

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen

  1. Der Vorstand stellt fest, dass sich die Grundidee einer Rahmenvereinbarung zur Finanzierung von Fehleinsätzen im Rettungsdienst zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, den Kostenträgern und dem Land nicht verwirklichen lässt. Er begrüßt, dass nun ein Musterbeschluss seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBG) erarbeitet wird, der es Städten ermöglich, im Einzelfall rechtssicher Einzelvereinbarungen mit den Kostenträgern abzuschließen.
     
  2. Der Vorstand sieht die Folgen einer nicht kostendeckenden Finanzierung des Rettungsdienstes in den NRW-Städten mit großer Sorge. Der Rettungsdienst ist eine große Errungenschaft. Er ist dabei in erster Linie eine zentrale Säule der Gefahrenabwehr, Teil der Daseinsvorsorge vor Ort und darf nicht unter Druck geraten. Das Abstellen auf Festbeträge durch die Kostenträger führt zu erheblichen Finanzie­rungslücken im System. In der dramatischen kommunalen Finanzlage können die Städte fehlende hohe ein- bis zweistellige Millionenbeträge ohne Unterstützung des Bundes oder des Landes nicht finanzieren. 
     
  3. Um es einzelnen Städten zu ermöglichen, auf die Angebote der Krankenkassen eingehen zu können, brauchen die Städte in NRW weiterhin Rechtssicherheit im Hinblick auf das Haushalts-, Gebühren und Rettungsdienstrecht. Der Vorstand erwartet schnellstmöglich eine Klärung aller offenen Fragen seitens der Kommunalaufsicht und des Gesundheitsministeriums. Für Städte, insbesondere in der Haushaltssicherung, dürfen keine rechtlichen Risiken entstehen.