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Vorstand 09.06.2026

Belastungsausgleich ABC-Klassen

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen

  1. Der Vorstand stellt fest, dass der von der Landesregierung inzwischen ergänzend zum 18. Schulrechtsänderungsgesetz vorgelegte Entwurf eines Belastungsausgleichsgesetzes unzureichend ist und in wesentlichen Punkten hinsichtlich seiner Annahmen nachgebessert werden muss. Der vorliegende Gesetzentwurf bildet die kommunalen Belastungen nicht sachgerecht und entsprechend dem Konnexitätsprinzip ab.
     
  2. Der Vorstand fordert das Land auf, den Entwurf des Belastungsausgleichgesetzes so zu überarbeiten, dass eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der durch das 18. Schulrechtsänderungsgesetz ausgelösten Belastungen auf kommunaler Seite erfolgt. Die ausgelösten kommunalen Belastungen sind transparent, aufgabengerecht und in der Kostenentwicklung dynamisiert darzustellen.