Vorstand
Altschuldenhilfe des Bundes
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand begrüßt, dass der Bund mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz einen Beitrag zur Altschuldenhilfe leisten will. Die vom Bund vorgesehenen Mittel werden der Dimension des kommunalen Altschuldenproblems allerdings nicht ansatzweise gerecht. Sowohl die Befristung der Mittel auf die Jahre 2026 bis 2029 als auch die Höhe der Altschuldenhilfe schließen einen substanziellen Beitrag aus.
- Um wirksam zur Bewältigung des Altschuldenproblems beizutragen, muss die vorgesehene Bundeshilfe für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren garantiert werden. Darüber hinaus erwartet der Vorstand, dass der Bund die für die Altschuldenhilfe vorgesehenen jährlichen Zuweisungen angemessen erhöht.
- Falls der Bund keine zusätzlichen Haushaltsmittel einsetzen will, kann eine angemessenere Bundesbeteiligung auch durch eine Neugewichtung innerhalb des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes erreicht werden: Hierzu könnte das Teilpaket für die finanzstarken Länder entsprechend verkleinert werden.
- Der Vorstand betont, dass – unabhängig von einer Altschuldenentlastung – eine Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen und eine Verringerung der kommunalen Ausgabenverpflichtungen zwingend erforderlich ist. Die strukturellen Defizite müssen beseitigt werden, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern und neue Liquiditätsschulden zu vermeiden.