Vorstand
Städtebauförderung NRW – Herausforderungen in der kommunalen Finanzkrise
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand des Städtetages NRW begrüßt ausdrücklich die stufenweise Erhöhung der Städtebauförderung durch den Bund, sodass in den kommenden Jahren eine Verdoppelung der Bundeshilfen erreicht wird. Die Verdoppelung entspricht einer langjährigen Forderung des Städtetages NRW. Die Städtebauförderung bleibt ein wichtiges Instrument für wirksame Investitionen in den Städten und trägt dazu bei, die Lebensqualität in den Städten zu steigern. Die Stärke der Städtebauförderung besteht darin, dass ein Euro Förderung ein Vielfaches an privaten Investitionen auslöst. Diese Multiplikatorwirkung fällt geringer aus, wenn nicht alle Partner ihren Anteil beisteuern.
- Der Vorstand würdigt daher auch die Bemühungen des Landes zur Gegenfinanzierung des Landesanteils. In den vergangenen Jahren war das Land ein starker Partner und hat die Bundesmittel durch Landesmittel zuverlässig gegenfinanziert. Darüber hinaus zeigt die überarbeitete Förderrichtlinie aus dem Jahr 2023 Wirkung. Der automatisierte Mittelabruf reduziert den Aufwand und die Bildung von neuen Ausgaberesten.
- Der Vorstand stellt aber fest, dass durch die desaströse Haushaltslage in fast allen Städten in NRW massive Schwierigkeiten bei der Bereitstellung des Eigenanteils eintreten. Die bereits laufenden Verhandlungen auf Bundesebene zur besseren finanziellen Ausstattung der Kommunen und zur kommunalen Altschuldenhilfe müssen daher schnell zu einem positiven Ergebnis geführt werden, damit die Erhöhung der Städtebauförderung auch von den Kommunen genutzt werden kann.
- Der Vorstand fordert das Land auf, den Eigenanteil der Kommunen bei der Städtebauförderung zumindest temporär auf zehn Prozent abzusenken und für Kommunen in Haushaltssicherung zu suspendieren. Die Mittel der Städtebauförderung werden dringend benötigt, sind aber im Sinne des Haushaltsrecht freiwillige Leistungen. Die Absenkung des Eigenanteils kann dazu beitragen, dass die Mittel auch weiterhin ziel- und sachgerecht verausgabt werden können.