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Vorstand 28.01.2026

Versammlungsgesetz NRW: Überlegungen für eine Anpassung

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen

  1. Der Vorstand verurteilt, dass bei Demonstrationen an Gedenktagen für die Opfer völkerrechtswidriger Gewalthandlungen immer wieder eindeutige Verstöße gegen das Völkerrecht öffentlich verharmlost, verherrlicht oder offen gebilligt werden. Eine solche Instrumentalisierung des Gedenkens ist unerträglich. Sie verletzt die Würde der Opfer, untergräbt das friedliche Zusammenleben und gefährdet den öffentlichen Frieden. Besonders deutlich zeigt sich dies am 7. Oktober, dem Jahrestag des Terrorangriffs der Hamas auf Israel.
  2. Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind tragende Säulen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie dürfen jedoch nicht dazu missbraucht werden, Gewalt, Terror oder schwerste Völkerrechtsverbrechen zu legitimieren oder zu verherrlichen. Wo strafbares Verhalten vorliegt und grundlegende Werte des Grundgesetzes in eklatanter Weise missachtet werden, ist der Staat zum entschlossenen Handeln verpflichtet. Es kann nicht hingenommen werden, dass auf Demonstrationen Gewaltverbrechen relativiert, gerechtfertigt oder gefeiert werden und dadurch der öffentliche Frieden gezielt gestört wird.
  3. Der Vorstand spricht sich dafür aus, innerhalb der durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gezogenen Grenzen eine rechtssichere Lösung zu finden, die es ermöglicht, Versammlungen zum Beispiel am Jahrestag des Terrorangriffs der Hamas auf Israel untersagen zu können, wenn nach den erkennbaren Umständen die Gefahr besteht, dass durch die Versammlung diese Handlung gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt und dadurch der öffentliche Friede gestört wird.
  4. Der Vorstand schlägt vor, den Tatbestand des § 19 Versammlungsgesetz NRW begrifflich zu erweitern, um den Schutz von öffentlichem Frieden und gesellschaftlicher Sicherheit wirksam zu stärken. Er bittet, dass dieser Vorschlag zeitnah und in enger Abstimmung mit dem Innenministerium NRW geprüft und weiterentwickelt wird. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit und den gesellschaftlichen Frieden zu schützen und eine Instrumentalisierung von Gedenktagen zur Legitimation von Gewalt und Terror wirksam zu unterbinden.