Vorstand
03.12.2025

Vorschläge der EU-Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 - 2034

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand zeigt sich besorgt über die Vorschläge der EU-Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 -2034 und die darin vorgesehene Zentralisierung durch die Einführung nationaler und regionaler Partnerschaftspläne. Er fordert die europäischen Gesetzgeber sowie die Bundes- und Landesregierung auf sicherzustellen, dass der strategischen Rolle der Städte sowie ihren von der Europäischen Union übertragenen Aufgaben und Pflichten Rechnung getragen wird.
     
  2. Die europäische Kohäsions- und Strukturpolitik ist für die Städte in Nordrhein-Westfalen eine zentrale Säule für wirtschaftliche Entwicklung vor Ort und ein wichtiges Band zwischen der EU und der kommunalen Ebene. Der Strukturwandel in NRW ist noch nicht abgeschlossen. Wichtige Programme wie der EFRE müssen deshalb im Kern fortgesetzt werden. Dabei muss es weiterhin darum gehen, einen gerechten Wandel zu einer klimaneutralen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu ermöglichen. Zudem muss das Programm Interreg fortgeführt werden.
     
  3. Der Vorstand fordert erneut, die Mittelausstattung für die EU-Kohäsionspolitik mindestens auf dem derzeitigen Niveau zu erhalten. Die Kofinanzierung durch die EU muss mindestens 50 Prozent betragen. Für die intergierte nachhaltige Stadtentwicklung muss eine feste Quote der Fördermittel vorgesehen werden. Zugleich hält es der Vorstand für dringend notwendig, dass das Land weiterhin die Inhalte der Kohäsionspolitik direkt mit der EU-Kommission verhandeln kann. Dazu muss sich das Land frühzeitig mit den Städten abstimmen.
     
  4. Die europäischen Fördermittel aus dem MFR müssen bedarfsgerecht an die Herausforderungen vor Ort angepasst werden und die urbane Entwicklung unterstützen. Der Vorstand fordert eine Unterstützung der Städte in NRW sowohl durch direkte Finanzierungs- und Förderprogramme der Kommission als auch durch in den Mitgliedstaaten verwaltete EU-Mittel. Die Städte müssen umfassend in die Erstellung dieser Programme eingebunden werden.
     
  5. Der Vorstand fordert, die Mittel zukünftig über eine vereinheitlichte digitale Förderplattform zu vergeben. Das Handling muss barrierearm und unbürokratisch sein. Anträge müssen innerhalb von drei Monaten beschieden werden. Nachweispflichten müssen sich auf das erforderliche Maß beschränken. Nationale Nachweispflichten müssen zu europäischen Nachweispflichten gleichberechtigt behandelt. Kommunale Projekte sind außerdem grundsätzlich als beihilfekonform zu definieren und den Projektträgern vor Ort angemessene Fristen einzuräumen.