Vorstand
03.12.2025

Rechtsgutachten zur Kostentragungspflicht für Terrormaßnahmen bei Veranstaltungen

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Weihnachtsmärkte, Feste und andere öffentliche Veranstaltungen sind zentrale Orte des städtischen Lebens. Die Menschen müssen sich dort sicher und wohl fühlen können. Der schwere Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im vergangenen Jahr hat dieses Sicherheitsgefühl erneut tief erschüttert.
     
  2. Der Vorstand betont, dass der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Anschlägen im öffentlichen Raum ein zentrales Anliegen der Städte ist. In den vergangenen Jahren wurden die Sicherheitsmaßnahmen für Weihnachtsmärkte und andere Veranstaltungen erheblich ausgeweitet. Diese Schritte sind notwendig, führen jedoch für Veranstalter und Städte zu erheblichen finanziellen Belastungen.
     
  3. Maßnahmen zur Abwehr terroristischer Anschläge auf öffentliche Veranstaltungen gehören zur Gefahrenvorsorge und damit in den Bereich der Verhütung von Straftaten. Der Vorstand stellt klar, dass diese Aufgaben nicht in den Verantwortungsbereich von Städten oder Veranstalter fallen, sondern in die polizeiliche Zuständigkeit von Bund und Ländern.
     
  4. Der Vorstand erwartet daher vom Land Nordrhein-Westfalen das Einstehen für terrorbedingte Sicherungsmaßnahmen und eine ernsthafte Diskussion darüber, in welcher Form Veranstaltungssicherheit zukünftig gewährleistet werden kann.