Vorstand
03.12.2025

Neue Grundsicherung SGB II

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand erkennt im vorliegenden Entwurf zur Änderung des Bürgergeldgesetzes erste Schritte in die richtige Richtung zu einer Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
     
  2. Über die nun vorgesehenen Änderungen hinaus erwartet der Vorstand in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Schnittstellen zu reduzieren, Verantwortungen klar zu regeln und Entflechtungen von Leistungen voranzubringen. Insbesondere sollten die Jobcenter wieder allein für ihre Leistungsbeziehenden zuständig sein.
     
  3. Der Vorstand fordert außerdem eine Entbürokratisierungsoffensive in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Pauschalierungen, Vereinfachungen und hohe Transparenz müssen kleinteilige und verwaltungsaufwändige Regelungen sofort ersetzen.
     
  4. Aus Sicht des Vorstands muss der Fokus der Jobcenter auf der schnellen und nachhaltigen Arbeitsaufnahme ab dem ersten Tag der Antragsstellung liegen. Verbindliche und klare Forderungen müssen Hand in Hand mit einer schnellen und intensiven Förderung gehen.
     
  5. Der Vorstand ist der Auffassung, dass sich die Struktur der Jobcenter bewährt hat. Sie sollte bewahrt und weiterentwickelt werden. Die direkte Einbindung der Stadt als Träger in die Organisationsentscheidungen des Jobcenters ist der zentrale Mehrwert. Nur so können lokale Besonderheiten wie hohe Armutsquoten, große Ballungsräume, Grenznähe oder eine besondere Betroffenheit durch die EU-Armutszuwanderungen in den Blick genommen werden.

Mehr zu