Vorstand
Flexibilisierung des Vergaberechts im Unterschwellenbereich
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand begrüßt ausdrücklich, dass die vergaberechtlichen Vorgaben des Landes im Unterschwellenbereich für die nordrhein-westfälischen Kommunen spürbar vereinfacht und erheblich flexibilisiert wurden. Die Städte sollten diese Gestaltungsspielräume umfassend nutzen. Der Vorstand betont zugleich, dass der Umgang mit den neuen Rahmenbedingungen in den Händen der Städte liegt.
- Der Vorstand kritisiert das vom Landgesetzgeber festgeschriebene Satzungserfordernis bei einschränkenden vergaberechtlichen Vorgaben. Dadurch entstehen in den Städten Unsicherheiten bei der Ausgestaltung von Leitlinien und Kriterien. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, die rechtlichen Unklarheiten zu beseitigen und den Städten dabei den größtmöglichen Freiraum zu ermöglichen.