Vorstand
31.01.2024

Kommunale Wärmeplanung – Umsetzung in Landesrecht

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt die Zusage der Landesregierung, für die kommunale Wärmeplanung als neue Pflichtaufgabe der Kommunen umfassend Konnexität anzuerkennen. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, unverzüglich in Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbände einzutreten.
     
  2. Die Landesmittel müssen sowohl die Erstellung als auch die Fortschreibung von kommunalen Wärmeplänen vollumfänglich umfassen. Die Mehrheit der Städte hat bereits mit der Wärmeplanung begonnen. Ihre Aufwände müssen ausgeglichen werden. Denkbar wäre, eine pauschale Zahlung – Euro/Einwohner differenziert nach Größe der Stadt – für die Erstellung des Wärmeplans im Rahmen des Konnexitätsverfahrens zu verhandeln. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, sollte das Landesgesetz erst 2025 in Kraft treten.
     
  3. Der Vorstand hält es für angezeigt, den Zeitplan für die landesrechtliche Umsetzung anzupassen. Ein Inkrafttreten im Herbst oder gar erst im kommenden Jahr ist zu spät. Der Vorstand bittet die Landesregierung, zeitgleich mit Inkrafttreten einen Leitfaden als Handlungshilfe vorzulegen. Er appelliert zudem an das Land, die notwendige Bewertung von Wärmeplänen von Städten über 45.000 Einwohnern schlank und unbürokratisch auszugestalten. Eine digitale Plattform kann ein guter Rahmen sein. Einen Benchmark Ansatz lehnt der Vorstand ab.