Vorstand
31.01.2024

Kommunale Anforderungen an Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand erinnert daran, dass neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs die Ziele Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung im Straßenverkehrsrecht verankert werden müssen. Nur so können den Städten schnellstmöglich die erforderlichen Handlungsspielräume zur Gestaltung der Mobilitätswende vor Ort eingeräumt werden. Die Erwartung der Städte an eine stadt- und menschenverträgliche wie praxisgerechte Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes besteht fort, auch nachdem der Bundesrat einer entsprechenden Änderung die Zustimmung versagt hat.
     
  2. Der Vorstand bittet die Landesregierung, sich umgehend für die Einberufung eines Vermittlungsausschusses einzusetzen und die geeinten Forderungen des Bundesrats zu kommunizieren, damit die notwendige Novelle zielführend abgeschlossen werden kann. Das Vermittlungsverfahren verspricht einen Gewinn für alle drei Ebenen - Bund, Länder und Städte. Es bietet die Chance, die Verkehrssicherheit vor Ort weiter zu erhöhen sowie die Parksituation regulativ weiter zu verbessern.